Unterposition 750110Nickelmatte
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 750110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7501 („Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on REACH
Herkunft: ERGA OMNES
Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht. Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt. Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 27
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 28
Ausfuhr (Export)
Für den Code 750110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 750110
750110 bezeichnet „Nickelmatte“, eine Einreihung innerhalb der Position 7501 („Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 750110 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 750110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
750110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7501 („Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 750110 erfasst speziell „Nickelmatte“.
Die Einreihung 750110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.