Unterposition 848580andere
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 848580 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8485 („Maschinen für die additive Fertigung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 848580 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 848580
848580 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8485 („Maschinen für die additive Fertigung“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
848580 umfasst 2 Untercodes, darunter „Maschinen für die additive Fertigung durch Ablagerung von Sand, Beton oder anderen mineralischen Erzeugnissen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Die Einreihung 848580 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
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