KN-Code 84858010Maschinen für die additive Fertigung durch Ablagerung von Sand, Beton oder anderen mineralischen Erzeugnissen
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 84858010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8485 („Maschinen für die additive Fertigung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 84858010
84858010 bezeichnet „Maschinen für die additive Fertigung durch Ablagerung von Sand, Beton oder anderen mineralischen Erzeugnissen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8485 („Maschinen für die additive Fertigung“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1998/22.
Für 84858010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84858010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 848580 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84858010 erfasst speziell „Maschinen für die additive Fertigung durch Ablagerung von Sand, Beton oder anderen mineralischen Erzeugnissen“.
Die Einreihung 84858010 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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