Unterposition 851240Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 851240 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 851240 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8512400010 | Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln:| -|mit zwei elektrischen Kontakten,| -|mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der|Seite des Spiegelglases),| -|mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten |
| 8512400090 | andere |
Häufige Fragen zu 851240
851240 bezeichnet „Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben“, eine Einreihung innerhalb der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
851240 umfasst 2 Untercodes, darunter „Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln: - mit zwei elektrischen Kontakten, - mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der Seite des Spiegelglases), - mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten“ und „andere“.
Die Einreihung 851240 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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