Zolltarifnummer 8512400010Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln:| -|mit zwei elektrischen Kontakten,| -|mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der|Seite des Spiegelglases),| -|mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten
Gültig seit 01.01.2014
Die Zolltarifnummer 8512400010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8512400010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8512400010
8512400010 bezeichnet „Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln: - mit zwei elektrischen Kontakten, - mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der Seite des Spiegelglases), - mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten“, eine Einreihung innerhalb der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8512400010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8512400010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 851240 („Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8512400010 erfasst speziell „Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln: - mit zwei elektrischen Kontakten, - mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der Seite des Spiegelglases), - mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten“.
Die Einreihung 8512400010 ist im TARIC seit dem 01.01.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.