Position 8606Schienengebundene Güterwagen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8606 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 86 („Schienenfahrzeuge und Ortsfestes Gleismaterial, Teile Davon; Mechanische (Auch Elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8606 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8606
8606 bezeichnet „Schienengebundene Güterwagen“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8606 umfasst 5 Untercodes, darunter „Kesselwagen und dergleichen“, „Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 8606 10“ und „gedeckt und geschlossen“ u. a.
Die Einreihung 8606 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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