Position 8606Schienengebundene Güterwagen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 8606 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 86 („Schienenfahrzeuge und Ortsfestes Gleismaterial, Teile Davon; Mechanische (Auch Elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8606 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
860610Kesselwagen und dergleichen
860630Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition|8606|10
860691gedeckt und geschlossen
860692offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60|cm beträgt
860699andere

Häufige Fragen zu 8606

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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