Position 8607Teile von Schienenfahrzeugen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8607 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 86 („Schienenfahrzeuge und Ortsfestes Gleismaterial, Teile Davon; Mechanische (Auch Elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8607 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 3,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8607
8607 bezeichnet „Teile von Schienenfahrzeugen“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8607 umfasst 8 Untercodes, darunter „Triebgestelle“, „andere Drehgestelle und Lenkgestelle“ und „andere, einschließlich Teile davon“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 3,7 %.
Die Einreihung 8607 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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