Unterposition 860711Triebgestelle
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 860711 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8607 („Teile von Schienenfahrzeugen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Japan | 0,7% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 860711 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 860711
860711 bezeichnet „Triebgestelle“, eine Einreihung innerhalb der Position 8607 („Teile von Schienenfahrzeugen“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Japan hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Decision 1907/18.
Für Waren mit Ursprung Japan sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 860711 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
860711 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8607 („Teile von Schienenfahrzeugen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 860711 erfasst speziell „Triebgestelle“.
Die Einreihung 860711 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.