Position 8703Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position|8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8703 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 87 („Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8703 insgesamt 14 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 10 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 870310 | Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge |
| 870321 | mit einem Hubraum von 1|000|cm$3|oder weniger |
| 870322 | mit einem Hubraum von mehr als 1|000|cm$3|bis 1|500|cm$3 |
| 870323 | mit einem Hubraum von mehr als 1|500|cm$3|bis 3|000|cm$3 |
| 870324 | mit einem Hubraum von mehr als 3|000|cm$3 |
| 870331 | mit einem Hubraum von 1|500|cm$3|oder weniger |
| 870332 | mit einem Hubraum von mehr als 1|500|cm$3|bis 2|500|cm$3 |
| 870333 | mit einem Hubraum von mehr als 2|500|cm$3 |
| 870340 | andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden |
| 870350 | andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden |
| 870360 | andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden |
| 870370 | andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden |
| 870380 | andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben |
| 870390 | andere |
Häufige Fragen zu 8703
8703 bezeichnet „Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8703 umfasst 14 Untercodes, darunter „Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge“, „mit einem Hubraum von 1 000 cm$3 oder weniger“ und „mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm$3 bis 1 500 cm$3“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 10 %.
Die Einreihung 8703 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.