Unterposition 870310Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 870310 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8703 („Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 870310 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 10 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 870310
870310 bezeichnet „Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 8703 („Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
870310 umfasst 2 Untercodes, darunter „Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 10 %.
Die Einreihung 870310 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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