Unterposition 871493Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 871493 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 871493 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8714930011 | mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt |
| 8714930019 | andere |
| 8714930020 | Zahnkranzpaket -zur Befestigung an einer Trommelnabe, -mit 7 oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 Zahnkränzen, -mit 10 oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 Zähnen pro Zahnkranz, -mit einem Gewicht von 200 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 800 g, -mit Zahnkränzen aus vernickeltem Stahl oder Aluminium, -mit Verbindungsstücken (Abstandshaltern) zwischen den Zahnkränzen, hergestellt aus Kunststoff oder Aluminium, -ohne Sperrklinke zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern |
| 8714930090 | andere |
Häufige Fragen zu 871493
871493 bezeichnet „Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze“, eine Einreihung innerhalb der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
871493 umfasst 4 Untercodes, darunter „mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt“, „andere“ und „Zahnkranzpaket -zur Befestigung an einer Trommelnabe, -mit 7 oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 Zahnkränzen, -mit 10 oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 Zähnen pro Zahnkranz, -mit einem Gewicht von 200 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 800 g, -mit Zahnkränzen aus vernickeltem Stahl oder Aluminium, -mit Verbindungsstücken (Abstandshaltern) zwischen den Zahnkränzen, hergestellt aus Kunststoff oder Aluminium, -ohne Sperrklinke zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern“ u. a.
Die Einreihung 871493 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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