Unterposition 880610zur Beförderung von Passagieren bestimmt
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 880610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 880610 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 7,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 880610
880610 bezeichnet „zur Beförderung von Passagieren bestimmt“, eine Einreihung innerhalb der Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
880610 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger“ und „mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 7,5 %.
Die Einreihung 880610 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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