Position 8806Unbemannte Luftfahrzeuge

Gültig seit 01.01.2022

Einordnung im Zolltarif
Position 8806
Unbemannte Luftfahrzeuge

Unterpositionen

CodeBeschreibung
880610zur Beförderung von Passagieren bestimmt
880621mit einem Starthöchstgewicht von 250|g oder weniger
880622mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250|g bis 7|kg
880623mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7|kg bis 25|kg
880624mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25|kg bis 150|kg
880629andere
880691mit einem Starthöchstgewicht von 250|g oder weniger
880692mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250|g bis 7|kg
880693mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7|kg bis 25|kg
880694mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25|kg bis 150|kg
880699andere

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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