Unterposition 880622mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250|g bis 7|kg
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 880622 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 880622 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 7,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 880622
880622 bezeichnet „mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg“, eine Einreihung innerhalb der Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
880622 umfasst 2 Untercodes, darunter „Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525 89, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 7,5 %.
Die Einreihung 880622 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.