Unterposition 880623mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7|kg bis 25|kg
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 880623 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 880623 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,5 % und 7,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8806230010 | zivile |
| 8806230090 | andere |
Häufige Fragen zu 880623
880623 bezeichnet „mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg“, eine Einreihung innerhalb der Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
880623 umfasst 2 Untercodes, darunter „zivile“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,5 % und 7,5 %.
Die Einreihung 880623 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
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