Unterposition 880710Propeller und Rotoren, Teile davon
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 880710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8807 („Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 880710 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8807100010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 8807100020 | für die Montage von Luftfahrzeugen, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden |
| 8807100090 | andere |
Häufige Fragen zu 880710
880710 bezeichnet „Propeller und Rotoren, Teile davon“, eine Einreihung innerhalb der Position 8807 („Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
880710 umfasst 3 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“, „für die Montage von Luftfahrzeugen, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
Die Einreihung 880710 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
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