Position 8807Teile von Waren der Position|8801, 8802|oder 8806
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 8807 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 88 („Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8807 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8807
8807 bezeichnet „Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8807 umfasst 4 Untercodes, darunter „Propeller und Rotoren, Teile davon“, „Fahrgestelle und Teile davon“ und „andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Die Einreihung 8807 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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