Unterposition 880730andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen

Gültig seit 01.01.2022

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 880730
andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen

Die Zolltarifnummer 880730 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8807 („Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 880730 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
8807300010für zivile Luftfahrzeuge
8807300020für die Montage von Luftfahrzeugen, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden
8807300040Verbindungsteile zum Herstellen von Hubschrauberheckrotorwellen
8807300099andere

Häufige Fragen zu 880730

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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