Unterposition 930110Artilleriewaffen (z.|B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer))
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 930110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9301 („Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 930110 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 930110
930110 bezeichnet „Artilleriewaffen (z. B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer))“, eine Einreihung innerhalb der Position 9301 („Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307“) im Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).
Für 930110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
930110 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9301 („Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 930110 erfasst speziell „Artilleriewaffen (z. B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer))“.
Die Einreihung 930110 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.