Kapitel 93WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
Gültig seit 31.12.1971
WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
Die Zolltarifnummer 93 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“). Als Kapitel bündelt 93 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,2 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9301 | Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position|9307 |
| 9302 | Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position|9303|oder 9304 |
| 9303 | Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z.|B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte) |
| 9304 | Andere Waffen (z.|B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position|9307 |
| 9305 | Teile und Zubehör für Waren der Positionen|9301|bis 9304 |
| 9306 | Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen |
| 9307 | Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen |
Häufige Fragen zu 93
93 bezeichnet „Waffen und Munition; Teile Davon und Zubehör“ im Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).
93 umfasst 7 Untercodes, darunter „Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307“, „Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304“ und „Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,2 %.
Die Einreihung 93 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.