Position 9301Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position|9307
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9301 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 93 („Waffen und Munition; Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“). Als Position bündelt 9301 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9301
9301 bezeichnet „Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307“ im Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).
9301 umfasst 3 Untercodes, darunter „Artilleriewaffen (z. B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer))“, „Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer“ und „andere“.
Die Einreihung 9301 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.