Position 9301Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position|9307

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 9301
Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position|9307

Die Zolltarifnummer 9301 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 93 („Waffen und Munition; Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“). Als Position bündelt 9301 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
930110Artilleriewaffen (z.|B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer))
930120Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer
930190andere

Häufige Fragen zu 9301

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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