Unterposition 930120Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 930120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9301 („Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 930120 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 930120 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 930120
930120 bezeichnet „Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer“, eine Einreihung innerhalb der Position 9301 („Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307“) im Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).
Für 930120 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
930120 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9301 („Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 930120 erfasst speziell „Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer“.
Die Einreihung 930120 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.