Position 9305Teile und Zubehör für Waren der Positionen|9301|bis 9304
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9305 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 93 („Waffen und Munition; Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“). Als Position bündelt 9305 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9305
9305 bezeichnet „Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304“ im Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).
9305 umfasst 4 Untercodes, darunter „für Revolver oder Pistolen“, „für Gewehre der Position 9303“ und „von Kriegswaffen der Position 9301“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,2 %.
Die Einreihung 9305 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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