Position 9306Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9306 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 93 („Waffen und Munition; Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“). Als Position bündelt 9306 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 2,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9306
9306 bezeichnet „Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen“ im Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).
9306 umfasst 4 Untercodes, darunter „Patronen“, „andere“ und „andere Patronen und Teile davon“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 2,7 %.
Die Einreihung 9306 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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