Unterposition 930630andere Patronen und Teile davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 930630 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9306 („Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“). Als Unterposition bündelt 930630 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 2,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 930630
930630 bezeichnet „andere Patronen und Teile davon“, eine Einreihung innerhalb der Position 9306 („Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen“) im Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).
930630 umfasst 3 Untercodes, darunter „für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301“, „für Kriegswaffen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 2,7 %.
Die Einreihung 930630 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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