Zolltarifnummer 9705100014Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs
Gültig seit 28.06.2025
Die Zolltarifnummer 9705100014 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 9705 („Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Veterinärkontrolle
Herkunft: Alle Drittländer
Für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs ist die Vorlage eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (GGED-P) gemäß Artikel 40 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission vom 30. September 2019 mit Vorschriften zur Funktionsweise des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen und seiner Systemkomponenten („IMSOC-Verordnung“) erforderlich.
Veterinärkontrolle
Herkunft: Europäische Union
Für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs ist die Vorlage eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (GGED-P) gemäß Artikel 40 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission vom 30. September 2019 mit Vorschriften zur Funktionsweise des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen und seiner Systemkomponenten („IMSOC-Verordnung“) erforderlich.
Ausnahmen von der Vorlage eines Gemeinsamen Veterinärdokuments für die Einfuhr gelten für Waren mit Ursprung in der EU bei deren Rückkehr aus bestimmten Drittländern gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU.
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 9705100014 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 9705100014
9705100014 bezeichnet „Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs“, eine Einreihung innerhalb der Position 9705 („Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert“) im Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).
Für 9705100014 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen u. a.
Für 9705100014 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
9705100014 ist einer von 31 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 970510 („Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 9705100014 erfasst speziell „Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs“.
Die Einreihung 9705100014 ist im TARIC seit dem 28.06.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.