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Zollabgaben

Einfuhrzoll berechnen: So ermitteln Sie Ihre Abgaben

Einfuhrzoll berechnen: Zollwert, Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer Schritt für Schritt ermitteln – mit Rechenbeispielen.

Von Jonas Bayer·13. März 2026·6 Min. Lesezeit

Welche Abgaben fallen bei der Einfuhr an?

Wer Waren aus einem Drittland (also von außerhalb der EU) nach Deutschland importiert, muss in der Regel drei Arten von Abgaben entrichten:

  1. Zoll (auch: Einfuhrzoll) – ein prozentualer Aufschlag auf den Warenwert oder ein fester Betrag pro Menge
  2. Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) – die Umsatzsteuer auf importierte Waren (19 % oder 7 %)
  3. Verbrauchsteuern – für bestimmte Waren wie Alkohol, Tabak, Kaffee oder Energie

Die Höhe aller drei Abgaben hängt von der Zolltarifnummer der Ware ab. Auf Zollhub können Sie die Zolltarifnummer Ihrer Ware nachschlagen und die zugehörigen Zollsätze einsehen.

Schritt 1: Zolltarifnummer ermitteln

Die Zolltarifnummer bestimmt den anwendbaren Zollsatz. Ohne die korrekte Nummer können Sie den Einfuhrzoll nicht berechnen. Für die Einfuhr nach Deutschland benötigen Sie die 11-stellige Codenummer. Mehr zum Aufbau der Zolltarifnummer und zur Frage Was ist eine Zolltarifnummer?.

Beispiel: Sie importieren gerösteten Kaffee. Die Zolltarifnummer lautet 09012100000 – der MFN-Zollsatz beträgt 7,5 %.

Schritt 2: Zollwert bestimmen

Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für den Zoll. In den meisten Fällen entspricht er dem Transaktionswert – dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis für die Ware bei der Einfuhr.

Was gehört zum Zollwert?

BestandteilBeispiel
Kaufpreis der WareRechnungsbetrag an den Lieferanten
Transportkosten bis zur EU-GrenzeSeefracht, Luftfracht, LKW-Transport
Versicherungskosten bis zur EU-GrenzeTransportversicherung
VerpackungskostenSpezialverpackung für den Transport
LizenzgebührenWenn als Bedingung für den Verkauf gezahlt
Provisionen und MaklergebührenVermittlungskosten (außer Einkaufsprovision)

Was gehört nicht zum Zollwert?

  • Transportkosten innerhalb der EU (nach dem Ort des Verbringens)
  • Einfuhrabgaben (Zoll, EUSt)
  • Montage- oder Installationskosten nach der Einfuhr
  • Zinsen aus Finanzierungsvereinbarungen

CIF vs. FOB

Die gängigsten Lieferbedingungen (Incoterms) beeinflussen den Zollwert. Bei CIF (Cost, Insurance, Freight) enthält der Preis bereits Transport und Versicherung bis zum EU-Bestimmungshafen und entspricht in der Regel dem Zollwert. Bei FOB (Free on Board) enthält der Preis nur die Lieferung bis zum Verladehafen im Exportland – Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze müssen addiert werden.

Schritt 3: Zollsatz anwenden

Der Zollsatz ergibt sich aus der Zolltarifnummer und dem Ursprungsland der Ware. Der MFN-Zollsatz (Most Favoured Nation) ist der Standardzollsatz für Einfuhren aus WTO-Mitgliedsländern. Er steht im TARIC und auf Zollhub. Wenn die EU mit dem Herkunftsland ein Freihandelsabkommen hat und die Ursprungsregeln erfüllt sind, gilt ein reduzierter Präferenzzollsatz (oft 0 %). Voraussetzung ist ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, Ursprungserklärung, REX). Für bestimmte Waren aus bestimmten Ländern erhebt die EU zusätzlich Anti-Dumping-Zölle, die auf den regulären Zollsatz obendrauf kommen.

Berechnung des Einfuhrzolls

Die Grundformel für Wertzölle:

Einfuhrzoll = Zollwert x Zollsatz

Beispiel: Sie importieren gerösteten Kaffee im Wert von 10.000 EUR (CIF Hamburg).

  • Zollwert: 10.000 EUR
  • MFN-Zollsatz (090121): 7,5 %
  • Einfuhrzoll: 10.000 x 0,075 = 750 EUR

Bei spezifischen Zöllen (Mengenzölle) wird der Zoll pro Gewichts- oder Mengeneinheit berechnet: Einfuhrzoll = Menge x spezifischer Zollsatz. Einige Waren haben Mischzollsätze (Kombination aus Wert- und Mengenzoll).

Schritt 4: Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird auf importierte Waren erhoben und entspricht der Umsatzsteuer. Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % (z. B. für Lebensmittel und Bücher, gemäß Anlage 2 zum UStG).

Die Bemessungsgrundlage ist nicht der Kaufpreis, sondern: Zollwert + Einfuhrzoll + ggf. Verbrauchsteuern + Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU.

EUSt = Bemessungsgrundlage x EUSt-Satz

Beispiel (Fortsetzung):

  • Zollwert: 10.000 EUR
  • Einfuhrzoll: 750 EUR
  • Innergemeinschaftliche Transportkosten: 200 EUR
  • EUSt-Bemessungsgrundlage: 10.000 + 750 + 200 = 10.950 EUR
  • EUSt-Satz: 19 % (Kaffee ist nicht ermäßigt)
  • EUSt: 10.950 x 0,19 = 2.080,50 EUR

Unternehmen können die gezahlte EUSt als Vorsteuer geltend machen – sie wird mit der regulären Umsatzsteuererklärung verrechnet und ist damit für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten.

Schritt 5: Verbrauchsteuern prüfen

Bestimmte Waren unterliegen zusätzlich einer Verbrauchsteuer:

VerbrauchsteuerBeispieleGesetzliche Grundlage
KaffeesteuerRöstkaffee, löslicher KaffeeKaffeeStG
TabaksteuerZigaretten, Zigarren, TabakTabStG
AlkoholsteuerSpirituosen, EthylalkoholAlkStG
BiersteuerBierBierStG
SchaumweinsteuerSekt, ChampagnerSchaumwZwStG
EnergiesteuerBenzin, Diesel, Heizöl, ErdgasEnergieStG

Die Verbrauchsteuer wird zusätzlich zum Zoll und zur EUSt erhoben und fließt in die EUSt-Bemessungsgrundlage ein.

Gesamtbeispiel: Einfuhrabgaben berechnen

Importiert wird: 500 kg gerösteter Kaffee aus Brasilien, Kaufpreis 10.000 EUR CIF Hamburg.

PostenBerechnungBetrag
ZollwertCIF-Preis10.000,00 EUR
Einfuhrzoll (MFN 7,5 %)10.000 x 7,5 %750,00 EUR
Kaffeesteuer500 kg x 2,19 EUR/kg1.095,00 EUR
EUSt-Bemessungsgrundlage10.000 + 750 + 1.09511.845,00 EUR
Einfuhrumsatzsteuer (19 %)11.845 x 19 %2.250,55 EUR
Gesamte Einfuhrabgaben4.095,55 EUR

Die gesamten Einfuhrabgaben betragen in diesem Beispiel 40,96 % des Warenwerts. Den Zollsatz für gerösteten Kaffee finden Sie auf Zollhub unter 090121.

Wie kann man Einfuhrzölle senken?

Die EU hat mit über 70 Ländern Freihandelsabkommen. Prüfen Sie, ob für Ihre Ware und das Herkunftsland ein Präferenzzollsatz verfügbar ist. Auf Zollhub sehen Sie neben dem MFN-Satz auch die Präferenzzölle.

Für bestimmte Waren, die in der EU nicht oder nicht ausreichend hergestellt werden, gewährt die EU autonome Zollaussetzungen (Zollsatz 0 %) oder Zollkontingente (reduzierter Satz für begrenzte Mengen).

Werden importierte Waren in der EU be- oder verarbeitet und anschließend re-exportiert, können die Einfuhrabgaben über den aktiven Veredelungsverkehr ausgesetzt werden.

Eine Überprüfung der Zolltarifnummer kann sich ebenfalls lohnen: Manche Waren werden fälschlicherweise in Positionen mit höheren Zollsätzen eingereiht. Die korrekte Tarifierung spart bares Geld.

Häufige Fragen

Ab welchem Warenwert muss ich Einfuhrzoll zahlen?

Für gewerbliche Einfuhren gibt es keine Wertfreigrenze – Zoll wird ab dem ersten Euro fällig. Für Privatsendungen gelten Freigrenzen: Sendungen bis 150 EUR Warenwert sind zollfrei (aber nicht EUSt-frei).

Wie berechne ich den Zoll für Waren aus China?

Genau wie für jedes andere Drittland: Zolltarifnummer ermitteln, Zollwert bestimmen, MFN-Zollsatz anwenden. China hat kein Freihandelsabkommen mit der EU, daher gilt immer der MFN-Satz. Prüfen Sie zusätzlich, ob Anti-Dumping-Zölle gelten.

Wo finde ich den Zollsatz für meine Ware?

Im Elektronischen Zolltarif (EZT), in der TARIC-Datenbank der EU oder direkt auf Zollhub.

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Jonas Bayer

Co-Founder

Mitgründer von Zollhub. Spezialisiert auf die Digitalisierung von Zollprozessen und KI-gestützte Tarifierung.

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