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Zolltarifierung

Zolltarif Kunststoff- und Stahlteile: Richtig einreihen

Kunststoff- und Stahlteile: Kapitel 39/73 oder Maschinenteile in 84/85? Abgrenzung mit Ausschlussanmerkungen erklärt.

Von Jonas Bayer·24. März 2026·6 Min. Lesezeit

Das Problem: Position 3926 und 7326 als "Sammelbecken"

Wer Kunststoff- oder Stahlteile importiert, stößt schnell auf zwei Positionen, die als Auffangbecken dienen:

  • 392690 – "Andere Waren aus Kunststoffen"
  • 732690 – "Andere Waren aus Eisen oder Stahl"

Auf Lieferantenrechnungen und in ERP-Systemen tauchen diese Nummern besonders häufig auf – oft zu Unrecht. Denn viele Kunststoff- und Stahlteile, die als Maschinenteile verwendet werden, gehören nicht in diese "Sammel-Positionen", sondern in die Kapitel 84 oder 85 als Maschinenteile.

Diese Fehleinreihung hat reale Konsequenzen: andere Zollsätze, falsche Ursprungsregeln für Lieferantenerklärungen und Risiken bei Zollprüfungen.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Die Zollsätze für die Positionen 3926 und 7326 können sich von den "Teile"-Positionen in Kapitel 84/85 unterscheiden. Je nach Ware kann die korrekte Einreihung zu niedrigeren oder höheren Abgaben führen.

Mindestens ebenso relevant sind die Ursprungsregeln bei Freihandelsabkommen, die je nach Position variieren:

PositionBeispiel-Ursprungsregel (EU-Schweiz)
8516 (Teile v. Elektrowärmegeräten)Max. 50 % Drittlandvormaterialien oder Positionswechsel
7326 (Andere Waren aus Stahl)Nur Positionswechsel
3926 (Andere Waren aus Kunststoff)Spezifische Herstellungskriterien

Eine falsche Zolltarifnummer führt zur Anwendung der falschen Ursprungsregel – und damit möglicherweise zu einer fehlerhaften Lieferantenerklärung.

Die Ausschlussanmerkungen: Wann gehören Teile NICHT in Kapitel 39 oder 73?

Zwei Anmerkungen im Zolltarif schließen Maschinenteile explizit aus den Materialkapiteln aus. Anmerkung 2s zu Kapitel 39 besagt, dass Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren) nicht zu Kapitel 39 gehören. Analog bestimmt Anmerkung 1f zu Abschnitt XV (Kapitel 72–83), dass Waren des Abschnitts XVI dort ebenfalls nicht einzureihen sind.

Das bedeutet: Erkennbare Maschinenteile aus Kunststoff oder Stahl gehören nicht in die Kapitel 39 oder 73, sondern in die "Teile"-Positionen der Kapitel 84 oder 85. Aber wann ist ein Teil "erkennbar" für eine Maschine? Die Anmerkung 2b zum Abschnitt XVI gibt die Antwort.

Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI: Die Einreihungsregeln für Maschinenteile

Die Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI definiert, wie Teile von Maschinen eingereiht werden. Es gibt drei Szenarien:

Szenario 1: Das Teil hat eine eigene Position in Kapitel 84/85

Wenn das Teil in einer eigenen vierstelligen Position erwähnt wird (z. B. Ventile in 8481, Motoren in 8501), wird es dort eingereiht. Beispiel: Eine Kunststoffpumpe → Position 8413, nicht 3926.

Szenario 2: Das Teil ist erkennbar für eine bestimmte Maschine

Wenn das Teil erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine bestimmt ist, wird es in die "Teile"-Unterposition dieser Maschine eingereiht. Beispiel: Ein PVC-Gehäuseteil, das nach CAD-Zeichnung speziell für eine Kaffeemaschine gefertigt wird → Position 851690 (Teile von Elektrowärmegeräten), nicht 392690.

Szenario 3: Das Teil hat eine allgemeine Form

Stanz- und Spritzgussteile mit regelmäßigen geometrischen Formen (Platten, Profile, Rondelle, Rechtecke) – auch wenn nach Zeichnung hergestellt – gelten nicht als erkennbar für eine bestimmte Maschine. Sie werden im Materialkapitel eingereiht. Beispiel: Eine rechteckige Kunststoffplatte, die als Abdeckung in verschiedenen Maschinen verwendet werden könnte → Position 3920 oder 3926.

Entscheidungsbaum: Kunststoff-/Stahlteil einreihen

Teil aus Kunststoff oder Stahl
│
├─ Ist es ein C-Teil (Schraube, Dichtung, Feder)?
│  └─ JA → Materialkapitel (7318, 4016, 7320 etc.)
│
├─ Hat es eine eigene Position in Kap. 84/85?
│  └─ JA → Diese Position (z.B. 8413, 8481, 8501)
│
├─ Ist es erkennbar für eine bestimmte Maschine?
│  ├─ JA → "Teile"-Unterposition der Maschine (z.B. 851690)
│  └─ NEIN (allgemeine Form) → Materialkapitel (3926, 7326)
│
└─ Im Zweifel: Kann ein Laie erkennen, für welche
   Maschine das Teil bestimmt ist?
   ├─ JA → Kap. 84/85
   └─ NEIN → Kap. 39/73

Wann ist ein Teil "erkennbar" für eine Maschine?

Die EU-Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 19.10.2000, Rs. C-339/98) definiert den Begriff "Teil" wie folgt:

Ein Teil liegt vor, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Es ist eine Komponente, die beim Zerlegen der Maschine anfällt
  2. Es ist für den Betrieb der Maschine unverzichtbar
  3. Es wurde speziell für diese Maschine hergestellt
  4. Es hat die entsprechenden Merkmale (Form, Anschlüsse, Passungen)

Nur wenn alle vier Fragen mit "Ja" beantwortet werden können, handelt es sich um ein "Teil" im Sinne des Zolltarifs. Faustregel: Ein gut informierter Laie sollte ohne große Recherche erkennen können, ob ein Teil speziell für eine bestimmte Maschine gefertigt wurde.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Gehäuseteil einer Kaffeemaschine aus PVC

  • Material: PVC
  • Form: Komplexe, asymmetrische Geometrie mit Anschlüssen und Passungen
  • Bestimmung: Ausschließlich für Haushaltskaffeemaschine
  • Erkennbar? Ja – die Form ist eindeutig maschinenspezifisch
  • Einreihung: 851690 (Teile von Elektrowärmegeräten)

Beispiel 2: Stahlrondelle als Abdeckung

  • Material: Stahl
  • Form: Kreisrunde Platte, keine spezifischen Anschlüsse
  • Bestimmung: Wird in einer Industriemaschine verwendet, passt aber auch in andere Anwendungen
  • Erkennbar? Nein – regelmäßige geometrische Form ohne maschinenspezifische Merkmale
  • Einreihung: 732690 (Andere Waren aus Stahl)

Beispiel 3: Kunststoff-Zahnrad für Drucker

  • Material: Kunststoff
  • Form: Zahnrad mit spezifischer Zahnung und Achsbohrung
  • Bestimmung: Ausschließlich für einen bestimmten Drucker
  • Erkennbar? Ja – spezifische Zahnung und Maße
  • Einreihung: 844399 (Teile von Druckmaschinen)

Was gehört wirklich in Position 3926 und 7326?

Die Positionen 3926 und 7326 sind nicht falsch – sie gelten für Waren, die keine Maschinenteile sind:

Position 3926 (Kunststoff):

  • Büroartikel (Lineale, Schablonen)
  • Gartenartikel (Pflanzkübel)
  • Griffe und Knäufe
  • Kunststoff-Schilder
  • Dichtungen aus Kunststoff (nicht Kautschuk)

Position 7326 (Stahl):

  • Rohrschellen
  • Werkzeugkoffer (ohne Einlagen)
  • Drahtgeflechte
  • Haken und Ösen
  • Dekoartikel aus Stahl

Auswirkungen auf Lieferantenerklärungen

Die korrekte Zolltarifnummer ist auch für das Präferenzrecht entscheidend. Kunden, die Maschinenteile nach Zeichnung fertigen lassen, sollten ihren Lieferanten die korrekte Zolltarifnummer der Maschine mitteilen – nur so kann der Lieferant die richtige Ursprungsregel anwenden. Der Lieferant kennt in der Regel die Maschine nicht, für die das Teil bestimmt ist, und sollte aktiv über die korrekte Einreihung informiert werden.

Häufige Fragen

Mein Lieferant gibt Position 3926 oder 7326 an – ist das falsch?

Nicht unbedingt – aber es sollte geprüft werden. Wenn das Teil erkennbar für eine bestimmte Maschine bestimmt ist, gehört es in die "Teile"-Position der Maschine in Kapitel 84 oder 85.

Wer ist verantwortlich für die korrekte Zolltarifnummer?

Der Anmelder (Importeur) ist für die korrekte Einreihung verantwortlich – nicht der Lieferant. Die Nummer auf der Lieferantenrechnung ist nicht bindend.

Was passiert bei einer Zollprüfung?

Stellt der Zoll fest, dass Maschinenteile falsch in Position 3926/7326 eingereiht wurden, kann er die Einreihung korrigieren und Abgaben nacherheben (bis zu drei Jahre rückwirkend). Zudem können bereits erteilte Ursprungsnachweise ungültig werden.

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Jonas Bayer

Co-Founder

Mitgründer von Zollhub. Spezialisiert auf die Digitalisierung von Zollprozessen und KI-gestützte Tarifierung.

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