Zolltarif Kfz-Teile: So reihen Sie Automobilteile richtig ein
Kfz-Teile im Zolltarif: Anmerkungen zu Abschnitt XVII, Abgrenzung zu Maschinenteilen und Einreihung am Praxisbeispiel erklärt.
Kfz-Teile im Zolltarif: Kapitel 87 und Abschnitt XVII
Die zolltarifliche Einreihung von Kfz-Teilen gehört zu den komplexesten Aufgaben im Zolltarif. Der Grund: Automobile bestehen aus tausenden Einzelteilen, die aus verschiedensten Materialien gefertigt werden und unterschiedlichste Funktionen erfüllen. Nicht jedes Teil, das in ein Auto eingebaut wird, gehört automatisch in Kapitel 87.
Kapitel 87 – Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge; Teile davon und Zubehör – ist Teil des Abschnitts XVII (Fahrzeuge und Beförderungsmittel). Die zentrale Position für Kfz-Teile ist 8708: "Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705."
Vier Fragen vor jeder Einreihung
Bevor Sie ein Kfz-Teil einreihen, beantworten Sie diese vier Fragen:
- In welches Fahrzeug wird das Teil eingebaut? (PKW, LKW, Traktor?)
- Gehört es zu einer Baugruppe? (z. B. Getriebe, Bremssystem)
- Welche Funktion erfüllt es? (Antrieb, Steuerung, Sicherheit?)
- Würde es beim Zerlegen des Fahrzeugs anfallen?
Diese Fragen helfen bei der Abgrenzung: Nicht jedes Teil, das im Kfz verbaut wird, ist ein "Kfz-Teil" im Sinne des Zolltarifs.
Die Anmerkungen zum Abschnitt XVII
Die Einreihung von Kfz-Teilen wird maßgeblich durch die Anmerkungen 2 und 3 zum Abschnitt XVII gesteuert.
Anmerkung 2 schließt bestimmte Teile aus Kapitel 87 aus, auch wenn sie in Kfz verbaut werden. Anmerkung 3 definiert, wann ein Teil als "erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich" für Kraftfahrzeuge bestimmt gilt.
Anmerkung 2: Ausschlüsse aus Kapitel 87
| Ausgeschlossenes Teil | Gehört in | Begründung |
|---|---|---|
| Dichtungen aus Kautschuk | 4016 | Anm. 2a – Kautschukwaren |
| Schrauben, Muttern, Federn aus Stahl | 7318, 7320 | Anm. 2a – Normteile/unedle Metalle |
| Ketten aus Stahl | 7315 | Anm. 2a – Waren aus unedlen Metallen |
| Seile und Kabel | 7312 | Anm. 2a – Waren aus unedlen Metallen |
| Verbrennungsmotoren | 8407, 8408 | Anm. 2e – eigene Position in Kap. 84 |
| Pumpen und Kompressoren | 8413, 8414 | Anm. 2e – eigene Position in Kap. 84 |
| Ventilatoren | 8414 | Anm. 2e – eigene Position in Kap. 84 |
| Ventile | 8481 | Anm. 2e – eigene Position in Kap. 84 |
| Nockenwellen, Kurbelwellen | 8483 | Anm. 2e – eigene Position in Kap. 84 |
| Lager (Wälzlager, Gleitlager) | 8482, 8483 | Anm. 2e – eigene Position in Kap. 84 |
| Elektromotoren | 8501 | Anm. 2e – eigene Position in Kap. 85 |
| Beleuchtung (Scheinwerfer) | 8512 | Eigene Position in Kap. 85 |
| Messgeräte (Tachometer) | Kap. 90 | Eigene Position |
Besonders wichtig ist Anmerkung 2e: Sie schließt alle Maschinen und Apparate der Positionen 8401 bis 8479 aus Kapitel 87 aus, sofern sie eine eigene Position haben. Das betrifft Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Ventile und viele weitere Bauteile.
Anmerkung 3: Definition von "Kfz-Teilen"
Anmerkung 3 legt fest, dass ein Teil speziell für das Fahrzeug konstruiert sein muss und sich durch Form, Anschlüsse oder Merkmale von allgemeinen Teilen unterscheiden muss. Teile mit regelmäßigen geometrischen Formen ohne fahrzeugspezifische Merkmale gehören in die Materialkapitel (Stahl, Kunststoff etc.).
Position 8708: Die zentrale Position für Kfz-Teile
Position 8708 erfasst alle Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge, die nicht von den Ausschlussanmerkungen betroffen sind, erkennbar für Kfz bestimmt sind und keine eigene Position in Kapitel 84/85/90 haben.
Wichtige Unterpositionen
| Unterposition | Beschreibung |
|---|---|
| 8708.10 | Stoßstangen und Teile davon |
| 8708.21–.29 | Teile und Zubehör von Karosserien |
| 8708.30 | Bremsen und Teile davon |
| 8708.40 | Schaltgetriebe und Teile davon |
| 8708.50 | Antriebsachsen mit Differential |
| 8708.70 | Räder, Teile und Zubehör davon |
| 8708.80 | Aufhängung und Federung |
| 8708.91–.99 | Andere Teile und Zubehör |
Die MFN-Zollsätze für Kfz-Teile (Position 8708) liegen in der EU typischerweise bei 3 bis 4,5 % – deutlich niedriger als für Komplettfahrzeuge (Position 8703: 6,5 % für PKW).
Praxisbeispiel: Wandlerautomatikgetriebe einreihen
Ein Wandlerautomatikgetriebe für einen PKW (Position 8703):
Schritt 1: Prüfung der Anmerkung 3
Ist das Getriebe erkennbar für ein Kraftfahrzeug bestimmt? Ja – es ist speziell für den Einbau in einen PKW konstruiert (Anschlüsse, Bauform, Steuerung).
Schritt 2: Prüfung der Anmerkung 2e
Gibt es eine eigene Position in Kapitel 84 für Getriebe? Position 8483 erwähnt "Getriebe" – aber das Wandlerautomatikgetriebe ist kein universelles Getriebe, sondern ein fahrzeugspezifisches Aggregat, das als Teil des Antriebsstrangs ausschließlich für den PKW bestimmt ist. Anmerkung 2e greift hier nicht.
Schritt 3: Einreihung in Position 8708
Position 8708 → Unterposition 870840: "Schaltgetriebe und Teile davon."
Ergebnis: 87084050 – Schaltgetriebe für PKW
Abgrenzung: Kfz-Teil vs. Maschinenteil
Die Abgrenzung zwischen Position 8708 (Kfz-Teile) und den "Teile"-Positionen in Kapitel 84/85 ist eine der häufigsten Fehlerquellen:
| Kriterium | Kfz-Teil (Kap. 87) | Maschinenteil (Kap. 84/85) |
|---|---|---|
| Eigene Position in Kap. 84/85? | Nein | Ja |
| Fahrzeugspezifisch? | Ja | Ggf. auch allgemein einsetzbar |
| Beispiel | Stoßstange, Bremssattel | Motor, Pumpe, Ventil |
| Relevante Anmerkung | Anm. 3 Abschn. XVII | Anm. 2 Abschn. XVI |
Faustregel: Wenn ein Teil eine eigene vierstellige Position in Kapitel 84 oder 85 hat (z. B. Motoren, Pumpen, Ventile), wird es immer dort eingereiht – selbst wenn es ausschließlich für Kfz bestimmt ist. Nur Teile ohne eigene Position in Kap. 84/85 kommen in Position 8708.
Mehr zur Einreihung von Maschinenteilen in unserem Artikel zum Zolltarif Maschinenbau.
Häufige Fragen
Wo wird ein Automotor eingereiht?
In Position 8407 (Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung) oder 8408 (Dieselmotor) – nicht in Position 8708. Die Ausschlussanmerkung 2e greift.
Wo werden Autoreifen eingereiht?
In Position 4011 (Luftreifen aus Kautschuk) – ebenfalls nicht in Kapitel 87.
Wie hoch ist der Zoll auf Kfz-Teile?
Die MFN-Zollsätze liegen bei 3 bis 4,5 %. Durch Freihandelsabkommen kann der Satz auf 0 % sinken. Die aktuellen Sätze finden Sie auf Zollhub unter Position 8708.
Teilen & Zusammenfassen