Zolltarifnummer Schuhwaren: Kapitel 64 Schritt für Schritt
Schuhe im Zolltarif: Kapitel 64 mit den Kriterien Obermaterial und Sohle sowie die wichtigsten Positionen erklärt.
Schuhe im Zolltarif: Kapitel 64
Schuhwaren werden im Kapitel 64 des Zolltarifs eingereiht – unabhängig von Form, Größe, Verwendungszweck oder Herstellungsart. Das Kapitel gehört zu Abschnitt XII (Schuhe, Kopfbedeckungen, Schirme) und umfasst fünf Positionen für Schuhe sowie eine Position für Schuhteile.
Die Einreihung von Schuhen ist deshalb anspruchsvoll, weil zwei Kriterien gleichzeitig entscheidend sind: das Material des Obermaterials und das Material der Laufsohle.
Was gilt als "Schuh" im Sinne des Zolltarifs?
Der Zolltarif definiert Schuhe weit: Von der offenen Sandale bis zum hohen Stiefel, vom Hausschuh bis zum Sportschuh. Unter Kapitel 64 fallen:
- Halbschuhe, Schnürschuhe, Stiefel und Stiefeletten
- Sandalen und Pantoletten
- Sportschuhe (Laufschuhe, Tennisschuhe, Fußballschuhe)
- Hausschuhe
- Sicherheitsschuhe und Arbeitsschuhe
- Gummistiefel und wasserdichte Schuhe
- Ballettschuhe
- Einwegschuhe (mit angebrachter Sohle)
Nicht in Kapitel 64 fallen dagegen gebrauchte Schuhe als Altwaren (Kapitel 63), Schuhe aus Asbest (Position 6812), individuell angefertigte orthopädische Schuhe (Position 9021), Spielzeugschuhe für Puppen (Kapitel 95) und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen (Kapitel 95).
Die zwei Hauptkriterien: Obermaterial und Sohle
Obermaterial (Anmerkung 4a zu Kapitel 64)
Das Obermaterial ist der Teil des Schuhs, der den Fuß von oben und seitlich umschließt. Maßgebend ist das Material, das die größte Fläche der Außenseite des Obermaterials ausmacht – unabhängig von Verstärkungen, Verzierungen, Schnallen oder Ösen.
| Material | Kategorie im Zolltarif |
|---|---|
| Rindleder, Kalbsleder, Schweinsleder | Leder |
| Lackleder | Leder |
| Rekonstituiertes Leder | Leder |
| Gewebtes Textil (Baumwolle, Polyester) | Spinnstoff |
| Gestricktes Textil | Spinnstoff |
| PVC, Polyurethan, Gummi (Oberfläche) | Kunststoff/Kautschuk |
Laufsohle (Anmerkung 4b zu Kapitel 64)
Das Material der Laufsohle (der Teil, der den Boden berührt) bestimmt die Position innerhalb des Kapitels. Maßgebend ist das Material, das die größte Bodenkontaktfläche hat.
| Sohlenmaterial | Typische Verwendung |
|---|---|
| Kautschuk | Sport- und Freizeitschuhe |
| Kunststoff | Alltagsschuhe, Sandalen |
| Leder | Klassische Herrenschuhe, Damenpumps |
| Holz | Clogs, bestimmte Sandalen |
| Kork | Pantoletten |
Die Positionen im Überblick
| Position | Beschreibung | Obermaterial | Sohle |
|---|---|---|---|
| 6401 | Wasserdichte Schuhe | Kautschuk oder Kunststoff | Kautschuk oder Kunststoff |
| 6402 | Andere Schuhe | Kautschuk oder Kunststoff | Kautschuk oder Kunststoff |
| 6403 | Schuhe mit Leder-Obermaterial | Leder | Beliebig (Kautschuk, Leder etc.) |
| 6404 | Schuhe mit Spinnstoff-Obermaterial | Spinnstoff (Textil) | Kautschuk, Kunststoff etc. |
| 6405 | Andere Schuhe | Sonstige Materialien | Beliebig |
| 6406 | Schuhteile | – | – |
Der Unterschied zwischen 6401 und 6402 liegt in der Wasserdichtigkeit: Bei 6401 bestehen Sohle und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, und die Verbindung erfolgt durch Kleben, Schweißen, Nieten oder ein ähnliches Verfahren (kein Nähen). Position 6402 erfasst alle anderen Schuhe mit Obermaterial aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht wasserdicht oder genäht sind.
Schritt für Schritt: Einen Schuh einreihen
Zuerst das Obermaterial bestimmen: Welches Material bedeckt die größte Fläche der Außenseite? Verstärkungen, Kappen und Verzierungen werden ignoriert. Dann die Laufsohle bestimmen: Welches Material hat die größte Bodenkontaktfläche? Bei Mehrschichtsohlen zählt nur die äußerste Schicht.
Bei Schuhen mit Obermaterial und Sohle aus Kautschuk oder Kunststoff ist zusätzlich die Wasserdichtigkeit zu prüfen: Ist der Schuh wasserdicht (Sohle und Oberteil nicht genäht)? Dann 6401, sonst 6402.
Anhand des Obermaterials ergibt sich die Position:
| Obermaterial | → Position |
|---|---|
| Kautschuk/Kunststoff, wasserdicht | 6401 |
| Kautschuk/Kunststoff, nicht wasserdicht | 6402 |
| Leder | 6403 |
| Spinnstoff (Textil) | 6404 |
| Sonstiges Material | 6405 |
Innerhalb der Position wird nach Verwendungszweck, Sohlenart und weiteren Merkmalen verfeinert – etwa Sport- oder Skischuhe, Schuhe mit Metallschutzkappe (Sicherheitsschuhe), Pantoffeln und Hausschuhe oder die Oberteilhöhe (über oder unter dem Knöchel).
Praxisbeispiel 1: Sneaker
Ein Sneaker mit Obermaterial aus Textil (Mesh) und Gummisohle:
- Obermaterial: Spinnstoff (Mesh-Gewebe)
- Sohle: Kautschuk
- → Position 6404
- Unterposition: Kein Sportschuh mit Dornen/Stollen → 640419 (andere)
Der MFN-Zollsatz für Textilschuhe (Position 6404) liegt bei 16,9 % – einer der höchsten Zollsätze für Schuhe.
Praxisbeispiel 2: Herrenschuh aus Leder
Ein klassischer Herrenschuh mit Leder-Obermaterial und Ledersohle:
- Obermaterial: Leder
- Sohle: Leder
- → Position 6403
- Unterposition: Sohle aus Leder, Oberteil aus Leder → 640351 (unter den Knöchel reichend)
Der MFN-Zollsatz für Lederschuhe variiert zwischen 5 % und 17 % je nach Unterposition.
Zollsätze für Schuhe
Die Zollsätze für Schuhwaren in der EU sind relativ hoch im Vergleich zu anderen Industriegütern:
| Position | Typischer MFN-Zollsatz |
|---|---|
| 6401 (wasserdicht) | 7 – 17 % |
| 6402 (Kunststoff) | 8 – 17 % |
| 6403 (Leder) | 5 – 17 % |
| 6404 (Textil) | 16,9 – 17 % |
| 6405 (sonstige) | 5 – 8 % |
Durch Freihandelsabkommen können die Zollsätze deutlich sinken. Die aktuellen Sätze für jede Unterposition finden Sie auf Zollhub.
Schuhteile: Position 6406
Position 6406 erfasst Schuhteile aus jedem Material (außer Asbest): Obermaterialteile wie Schäfte, Vorderkappen, Hinterkappen und Futter, Sohlenteile wie Brandsohlen, Zwischensohlen und Laufsohlen sowie Absätze und Absatzteile.
Nicht als Schuhteile gelten dagegen Ösen, Haken, Schnallen und Schnürsenkel – diese werden nach ihrem Material eingereiht.
Abgrenzung zu anderen Kapiteln
Schuhwaren werden manchmal irrtümlich in anderen Kapiteln eingereiht. Schuhe aus Kunststoff gehören nicht in Kapitel 39 (Kunststoffwaren), sondern in Kapitel 64 (Anmerkung 2q Kapitel 39). Schuhe aus Textil gehören nicht in Kapitel 61/62 (Bekleidung), sondern in Kapitel 64 (Anmerkung 1l Kapitel 61/62). Und Schuhe aus Leder gehören nicht in Kapitel 42 (Lederwaren), sondern ebenfalls in Kapitel 64 (Anmerkung 1 Kapitel 42). Die Ausschlussanmerkungen der jeweiligen Materialkapitel verweisen Schuhe immer nach Kapitel 64.
Mehr zur Einreihung von Textilien in unserem Artikel zur Zolltarifnummer für Kleidung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zoll auf Sneaker aus China?
Sneaker mit Textilobermaterial (Position 6404) haben einen MFN-Zollsatz von ca. 16,9 %. Da die EU kein Freihandelsabkommen mit China hat, gilt immer der MFN-Satz. Prüfen Sie zusätzlich, ob Anti-Dumping-Zölle gelten.
Was zählt als Obermaterial, wenn der Schuh aus mehreren Materialien besteht?
Das Material, das die größte Fläche der Außenseite des Obermaterials ausmacht. Verstärkungen, Kappen, Verzierungen und Zubehör (Schnallen, Ösen) werden ignoriert.
Sind Einlegesohlen Schuhteile?
Ja – Einlegesohlen und Brandsohlen gehören zu Position 6406 (Schuhteile), sofern sie erkennbar als Schuhteile bestimmt sind.
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