Unterposition 020311ganze oder halbe Tierkörper
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 020311 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0203 („Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 020311 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 020311
020311 bezeichnet „ganze oder halbe Tierkörper“, eine Einreihung innerhalb der Position 0203 („Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
020311 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Hausschweinen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 020311 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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