KN-Code 02031110von Hausschweinen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 02031110 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0203 („Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 53,60 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 02031110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 02031110
02031110 bezeichnet „von Hausschweinen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0203 („Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 15 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Chile, Peru und Ukraine hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090122, 091945, 097220 und 094271. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 1988/20, Decision 0037/17 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 02031110 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA), Einfuhrlizenz AGRIM und Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 02031110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02031110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 020311 („ganze oder halbe Tierkörper“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 02031110 erfasst speziell „von Hausschweinen“.
Die Einreihung 02031110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.