Unterposition 021011Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 021011 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 021011 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 15,4 % und 15,4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 021011
021011 bezeichnet „Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
021011 umfasst 5 Untercodes, darunter „Schinken und Teile davon“, „Schultern und Teile davon“ und „Schinken und Teile davon“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 15,4 % und 15,4 %.
Die Einreihung 021011 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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