KN-Code 02101119Schultern und Teile davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 02101119 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 60,10 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Chile | 45,07 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Singapur | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| N864Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 02101119 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 02101119
02101119 bezeichnet „Schultern und Teile davon“, eine Einreihung innerhalb der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Chile und Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 094282. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 3016/24, Decision 1875/19 u. a.
Für Waren mit Ursprung Chile, Singapur und Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 02101119 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM, Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM und Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier erforderlich sein.
Für 02101119 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02101119 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 021011 („Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 02101119 erfasst speziell „Schultern und Teile davon“.
Die Einreihung 02101119 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.