KN-Code 06021010von Reben
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 06021010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0602 („Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 06021010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 06021010
06021010 bezeichnet „von Reben“, eine Einreihung innerhalb der Position 0602 („Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 06021010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
06021010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 060210 („Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 06021010 erfasst speziell „von Reben“.
Die Einreihung 06021010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.