Unterposition 060319andere
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 060319 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 060319 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 060319
060319 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
060319 umfasst 3 Untercodes, darunter „Gladiolen“, „Hahnenfußgewächse“ und „andere“.
Die Einreihung 060319 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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