KN-Code 06031920Hahnenfußgewächse
Gültig seit 01.01.2016
Die Zolltarifnummer 06031920 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Mexiko | 0% | |
| Tunesien | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 06031920 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 06031920
06031920 bezeichnet „Hahnenfußgewächse“, eine Einreihung innerhalb der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Israel, Mexiko und Tunesien hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091306, 091837 und 091211. Rechtsgrundlage: Regulation 1154/09, Regulation 1362/00 und Regulation 0747/01.
Für Waren mit Ursprung Israel, Mexiko und Tunesien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 06031920 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 06031920 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
06031920 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 060319 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 06031920 erfasst speziell „Hahnenfußgewächse“.
Die Einreihung 06031920 ist im TARIC seit dem 01.01.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.