Zolltarifnummer 0808108010Mostäpfel
Gültig seit 01.01.2005
Die Zolltarifnummer 0808108010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0808 („Äpfel, Birnen und Quitten, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Libanon | — |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0808108010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0808108010
0808108010 bezeichnet „Mostäpfel“, eine Einreihung innerhalb der Position 0808 („Äpfel, Birnen und Quitten, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Libanon und Südkorea (Republik Korea) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0356/06 und Decision 0265/11.
Für Waren mit Ursprung Libanon und Südkorea (Republik Korea) sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0808108010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0808108010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 08081080 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0808108010 erfasst speziell „Mostäpfel“.
Die Einreihung 0808108010 ist im TARIC seit dem 01.01.2005 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.