Unterposition 081120Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 081120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0811 („Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 081120 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12 % und 14,4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 081120
081120 bezeichnet „Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren“, eine Einreihung innerhalb der Position 0811 („Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
081120 umfasst 7 Untercodes, darunter „mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT“, „andere“ und „Himbeeren“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12 % und 14,4 %.
Die Einreihung 081120 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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