KN-Code 08112031Himbeeren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 08112031 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0811 („Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 14,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Albanien | 0% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| Chile | 0% |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% |
| Kolumbien | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Montenegro | 0% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Serbien | 0% |
| Singapur | 0% |
| Türkei | 0% |
| Zentralamerika | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 08112031 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 08112031
08112031 bezeichnet „Himbeeren“, eine Einreihung innerhalb der Position 0811 („Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 12 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0332/09, Decision 0474/08 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, Bosnien und Herzegowina, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 08112031 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
08112031 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 081120 („Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 08112031 erfasst speziell „Himbeeren“.
Die Einreihung 08112031 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.