Unterposition 091091Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 091091 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 091091 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 12,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 091091
091091 bezeichnet „Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel“, eine Einreihung innerhalb der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
091091 umfasst 3 Untercodes, darunter „Curry“, „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ und „gemahlen oder sonst zerkleinert“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 12,5 %.
Die Einreihung 091091 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.