KN-Code 09109105Curry
Gültig seit 01.01.2010
Die Zolltarifnummer 09109105 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 09109105 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 09109105
09109105 bezeichnet „Curry“, eine Einreihung innerhalb der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0948/09.
Für 09109105 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
09109105 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 091091 („Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 09109105 erfasst speziell „Curry“.
Die Einreihung 09109105 ist im TARIC seit dem 01.01.2010 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.