Unterposition 120999andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 120999 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 120999 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 120999
120999 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
120999 umfasst 3 Untercodes, darunter „Forstsamen“, „Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, ausgenommen solche der Unterposition 1209 30“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3 %.
Die Einreihung 120999 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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