KN-Code 12099910Forstsamen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 12099910 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 12099910 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 12099910
12099910 bezeichnet „Forstsamen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 12099910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
12099910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 120999 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 12099910 erfasst speziell „Forstsamen“.
Die Einreihung 12099910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.