Zolltarifnummer 1209999910Samen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1209999910 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Algerien | 0% |
| Syrien | 0% |
| Tunesien | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1209999910 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1209999910
1209999910 bezeichnet „Samen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Algerien, Syrien und Tunesien hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0690/05, Decision 0598/88 und Decision 0238/98.
Für Waren mit Ursprung Algerien, Syrien und Tunesien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 1209999910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1209999910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 12099999 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1209999910 erfasst speziell „Samen“.
Die Einreihung 1209999910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.