Unterposition 230990andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 230990 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2309 („Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 230990 insgesamt 15 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 50 % und 50 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
23099010Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren
23099020Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung|5|zu diesem Kapitel
23099031keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT
23099033mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10|oder mehr, jedoch weniger als 50|GHT
23099035mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50|oder mehr, jedoch weniger als 75|GHT
23099039mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75|GHT oder mehr
23099041keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT
23099043mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10|oder mehr, jedoch weniger als 50|GHT
23099049mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50|GHT oder mehr
23099051keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT
23099053mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10|oder mehr, jedoch weniger als 50|GHT
23099059mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50|GHT oder mehr
23099070weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend
23099091ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert
23099096andere

Häufige Fragen zu 230990

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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