KN-Code 23099010Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 23099010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2309 („Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als KN-Code bündelt 23099010 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2309901021 | Fischfutter |
| 2309901031 | Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 2309901039 | andere |
| 2309901081 | Fischfutter |
| 2309901091 | Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 2309901099 | andere |
Häufige Fragen zu 23099010
23099010 bezeichnet „Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren“, eine Einreihung innerhalb der Position 2309 („Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
23099010 umfasst 6 Untercodes, darunter „Fischfutter“, „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 23099010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.