Zolltarifnummer 2309903510Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Gültig seit 21.09.2017
Die Zolltarifnummer 2309903510 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2309 („Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Kanada | 0% | |
| C006Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) | ||
| U062Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2309903510 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2309903510
2309903510 bezeichnet „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“, eine Einreihung innerhalb der Position 2309 („Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Als „Anti-dumping or countervailing registration“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 098303. Rechtsgrundlage: Regulation 1781/17 und Regulation 2581/25.
Für Waren mit Ursprung Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2309903510 Nachweise wie Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) und Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) erforderlich sein.
Für 2309903510 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2309903510 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 23099035 („mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2309903510 erfasst speziell „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“.
Die Einreihung 2309903510 ist im TARIC seit dem 21.09.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.