Position 2403Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2403
Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen

Die Zolltarifnummer 2403 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 24 („Tabak und Verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, Auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung Bestimmt Sind; Andere Nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den Menschlichen Körper Bestimmt Sind“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2403 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16,6 % und 74,9 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
240311Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung|1|zu diesem Kapitel
240319anderer
240391"homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak
240399andere

Häufige Fragen zu 2403

Disclaimer

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