Unterposition 240319anderer
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 240319 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2403 („Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 240319 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 240319
240319 bezeichnet „anderer“, eine Einreihung innerhalb der Position 2403 („Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
240319 umfasst 2 Untercodes, darunter „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger“ und „anderer“.
Die Einreihung 240319 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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